Bedarfsabklärung, Beratung und Tarifordnung
Bevor die Spitex MediKo die Hilfe oder Pflege bei Ihnen zu Hause übernimmt, klärt eine Fachperson den genauen Bedarf ab.
Die Bedarfsabklärung für pflegerischen Leistungen ist krankenkassenpflichtig, gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, das betroffene Personen optimal versorgt (nicht unter- oder überversorgt) werden. Im Anschluss an die Bedarfsabklärung, in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt, holt Spitex MediKo eine schriftliche ärztliche Verordnung für Spitex Leistungen ein und leitet diese an die Versicherung weiter.
In der Bedarfsabklärung sind inbegriffen:
Für alle in der Schweiz anerkannten Spitex Organisationen (öffentliche wie private) gelten die gleichen Tarife. Sobald ein ärztlicher Spitex-Auftrag, eine Abklärung des Bedarfs an Hilfe und Pflege sowie Angaben zu dem voraussichtlichen Aufwand und Pflege (Quantifizierung) vorliegen, werden folgende Leistungen aus der obligatorischen Grundversicherung rückerstattet: