Pflegende Angehörige

Wer ein Familienmitglied pflegt, verdient es, für diese Arbeit entlohnt zu werden. Die Spitex MediKo folgt dem Leitgedanken, dass die vertraute Umgebung dem Wohlbefinden und der Genesung eines Menschen zuträglich ist. Aus diesem Grund bieten wir pflegenden Angehörigen die Möglichkeit eines Anstellungsverhältnisses, für das wir einen festen Stundenlohn vergüten und Sozialversicherungsbeiträge einzahlen. Die Spitex rechnet diesen Aufwand über die Krankenversicherung ab. Zur Qualitätssicherung, für den persönlichen Austausch und zur Weiterbildung besucht eine ausgebildete Pflegekraft regelmässig die Familie. Im Rahmen dieser Besuche entsteht ein individueller Pflegeplan, der fortwährend aktualisiert wird.

Die Entschädigung für Pflegetätigkeiten wird gezahlt, wenn es sich um Tätigkeiten handelt, die der sogenannten „Grundpflege“ zugerechnet werden. Um welche Tätigkeiten geht es genau? Grundsätzlich handelt es sich unter anderem um die Hilfe beim An- und Ausziehen und um eine Unterstützung bei der Körperpflege sowie beim Toilettengang, bei der Nahrungsaufnahme, beim Gehen, Aufstehen und Hinlegen.

Zur Grundpflege zählen dagegen nicht: die Betreuung einer Person im Sinne von gemeinsam verbrachter Zeit oder auch die Unterstützung einer Person bei der Erledigung von Formalitäten. Die Krankenkasse vergütet ausschliesslich die unter die Grundpflege fallenden Tätigkeiten.

Mit einer Anstellung bei der Spitex MediKo erhalten Angehörige, die Pflegetätigkeiten übernehmen, einen festen Lohn. Derzeit beträgt der Stundenlohn für diese Pflegetätigkeiten CHF 38 inklusive Sozialversicherungen. Überschreitet das Jahreseinkommen einen Betrag von CHF 21 ́510, folgt eine Einzahlung in die Pensionskasse.

Pflegende Angehörige erhalten ihren Lohn direkt von der Spitex MediKo. Die Spitex rechnet die Leistungen mit der Krankenkasse der Person ab, die von ihren Angehörigen gepflegt wird.

Zum Personenkreis der pflegenden Angehörigen zählt jeder, der ein Mitglied seiner Familie pflegt. Hierbei kann es sich um ein Elternteil oder ein Kind, um Bruder oder Schwester, um die Grosseltern und natürlich um die Partnerin oder den Partner handeln. Auslöser für die Notwendigkeit der Pflege können unter anderem altersbedingte Beeinträchtigungen sein. Aber auch Unfälle oder ärztliche Diagnosen wie Demenz, Krebserkrankungen oder Parkinson machen eine Pflege oft erforderlich. Nicht zu vergessen ist ausserdem die Pflege von Menschen mit Behinderung.

Eine spezielle Pflegeausbildung oder anderweitige Qualifikation ist nicht notwendig, damit die Pflege eines Angehörigen vergütet werden kann.

Zu berücksichtigen ist, dass pflegende Angehörige, die das AHV-Alter selbst bereits erreicht haben, nur nach einer individuellen Prüfung in ein Anstellungsverhältnis übernommen werden können.

Die Spitex MediKo unterstützt pflegende Angehörige mit einer finanziellen Entlohnung der Pflegearbeit sowie mit Beratungs- und Qualifizierungsmassnahmen:

  • Lohn und Sozialversicherungsbeiträge: Mit einer Anstellung bei der Spitex erhalten pflegende Angehörige einen Stundenlohn in Höhe von CHF 38, der für sämtliche der Grundpflege zugerechneten Tätigkeiten ausgezahlt wird. Inkludiert sind die Beiträge für die gesetzlichen Sozialversicherungen sowie bei Überschreitung eines Jahreseinkommens von CHF 21 ́510 die berufliche Vorsorge.
  • Unterstützende Beratung: Bei der Pflege von Angehörigen ergeben sich viele Fragen. Die Spitex MediKo stellt pflegenden Angehörigen eine ausgebildete Pflegefachkraft zur Seite. Diese erfahrene Person kommt regelmässig zu Hausbesuchen vorbei. Im Rahmen dieser Besuche können Unsicherheiten ausgeräumt und offene Fragen beantwortet werden.
  • Pflegeplan: Ein wesentlicher Baustein der Qualitätssicherung ist die Erstellung eines individuellen Pflegeplans. Dieser Plan ist nicht statisch, sondern wird fortwährend an die aktuelle Situation angepasst.
  • Weiterbildung: Pflegende Angehörige erhalten bei der Spitex individuelle Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen von Schulungen, Kursen und Workshops.
  • Netzwerk: Die Spitex MediKo ist davon überzeugt, dass pflegende Angehörige von einem Austausch untereinander profitieren können. Deshalb vernetzen wir Menschen, die Angehörige pflegen untereinander und fördern regelmässige Treffen sowie Plattformen, welche die Kommunikation erleichtern.
Wenn Sie ein Familienmitglied pflegen oder vorhaben, die Pflege zukünftig selbst zu übernehmen, und ein Interesse an einer Anstellung bei der Spitex MediKo haben, kontaktieren Sie uns per Mail oder telefonisch für ein unverbindliches Erstgespräch. Gern nehmen wir uns Zeit, um Ihre Fragen zu klären und erläutern Ihnen, welche Voraussetzungen für ein Anstellungsverhältnis erfüllt sein müssen.

Vor Beginn des Anstellungsverhältnisses erstellt eine diplomierte Pflegefachperson für Sie einen individuellen Pflegeplan und besucht Sie zu Hause. Bei Rückfragen zum Vertrag oder zu den Anstellungsvoraussetzungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Pflegende Angehörige, die für ihre Arbeit einen Lohn von der Spitex MediKo erhalten, sind dazu verpflichtet, die im Pflegeplan aufgeführten Leistungen zu erbringen und zu dokumentieren. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtung, Gesprächstermine mit der zuständigen Pflegefachkraft wahrzunehmen und an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, ihre AHV-Rente zu verbessern und für das Alter vorzusorgen, indem sie Betreuungsgutschriften beantragen. Für jedes Pflegejahr werden Gutschriften auf das AHV-Konto angerechnet. Es handelt sich hierbei nicht um eine direkte finanzielle Entlohnung, sondern vielmehr um eine Altersvorsorge. Die Anmeldung für eine Betreuungsgutschrift erfolgt jährlich bei der kantonalen Ausgleichskasse.

Die Person, die von einem Familienmitglied gepflegt wird, kann eine Hilflosenentschädigung beantragen. Eltern, die ein minderjähriges Kind pflegen, haben den Anspruch auf eine Betreuungsentschädigung. Ansprechpartner ist das Bundesamt für Sozialversicherungen.

Schweizweit sowie in den Kantonen Schwyz und Zürich gibt es eine Reihe von Vereinen und Freiwilligenorganisationen mit Hilfs- beziehungsweise Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige.

Wir sind davon überzeugt, dass die Pflege von Familienmitgliedern eine wichtige Arbeit ist, die die ganze Gesellschaft betrifft. Deshalb setzen wir uns für eine angemessene Entlohnung dieser Arbeit ein. Unbezahlte häusliche Pflege stellt insbesondere ein Armutsrisiko im Alter dar. Nach der Neuordnung des Krankenversicherungsgesetztes im Jahr 2019 ist es uns als Spitex MediKo möglich, pflegende Angehörige direkt anzustellen und für ihre Arbeit zu entlohnen. Nicht nur die pflegenden Angehörigen, sondern auch die zu pflegende Person profitiert von dieser Massnahme, die zu einer verbesserten Qualitätssicherung und einer höheren Zufriedenheit aller Familienmitglieder führt.

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    Unser Service

    Eine Entlohnung der Pflegearbeit

    Pflegenden Angehörigen zahlen wir einen festen Stundenlohn in Höhe von CHF 38 sowie Sozialversicherungsbeiträge.

    Qualitätssicherung

    Wir erstellen einen Pflegeplan und stehen Angehörigen im Rahmen unserer Besuche sowie telefonisch unterstützend zur Seite.

    Qualifizierte Unterstützung

    Pflegende Angehörige werden ausschliesslich von diplomierten und erfahrenen Fachkräften unterstützt.

    Weiterbildung

    Pflegende Angehörige erhalten bei uns die Möglichkeit, an Fortbildungen teilzunehmen und individuelle Schulungen zu erhalten.